Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die “Allgemeinen Reisebedingungen” in ihrer neuesten Fassung (ARB 1992) bilden die Grundlage der Geschäftsbedingungen des Reisebüros TakePlace Corporate Travel & Events e.U. Ergänzend möchten wir Sie auf die nachfolgenden Bedingungen hinweisen, die mit Ihrer Buchung verbindlich sind. Der Kunde wird im Folgenden Auftraggeber genannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

1. Zustandekommen des Vertrages:

Sie geben gegenüber dem Reisebüro TakePlace e.U. ein Angebot ab, das schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen kann. Durch die Buchung für eine Gruppe erklären Sie mit der Buchung, dass Sie von den Teilnehmern ausreichend bevollmächtigt sind. Darüber hinaus hat jeder Teilnehmer seine eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ihre Buchung ist für uns erst ab dem Zeitpunkt verbindlich, zu dem wir den Inhalt und den Preis aller Leistungen schriftlich bestätigt haben. Jede Änderung des Vertrages bedarf einer schriftlichen Rückbestätigung durch uns.

2. Zahlung:

Soweit die Zahlungsbedingungen nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart sind, gelten die folgenden Bedingungen: Bei Vertragsabschluss sind 10 % des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Ist die Restzahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei TakePlace e.U. eingegangen, ist TakePlace e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz zu verlangen. Die Stornogebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Änderungen des Vertrages

Preisanpassungen:
TakePlace e.U. behält sich das Recht vor, den Preis in folgenden Fällen zu erhöhen: Änderung der Kraftstoffpreise, Änderung von Tarifen, Gebühren, Abgaben, Steuern und Wechselkursen. Ab 20 Tagen vor Reiseantritt ist TakePlace e.U. nicht mehr berechtigt, Preise zu ändern. Im Falle einer Senkung dieser Kosten wird der Reisepreis im gleichen Umfang herabgesetzt. Bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10% hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


Änderung der Leistung:
Bei unvorhersehbaren Umständen kurz vor Abreise oder während der Reise (z.B. Krankheit eines Reiseleiters, eines Künstlers oder Ausfall von Beförderungsmitteln o.ä.), auf die TakePlace e.U. keinen Einfluss hat und von denen TakePlace e.U. keine Kenntnis hat, wird TakePlace e.U. sich bemühen, den Charakter und das Ziel der Reise zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich TakePlace e.U. das Recht vor, die Leistungen zu ändern und wird dem Kunden eine angemessene Entschädigung anbieten.

4. Abschluss eines Reiseversicherungsvertrages:

Wir empfehlen unseren Kunden dringend den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiserücktritts- und Krankenversicherung). Entsprechende Angebote finden Sie auf unserer Website unter “Reiseversicherung”.

5. Stornierungsbedingungen

Etwaige von den ARB 1992 abweichende Stornobedingungen sind in jeder Buchungsbestätigung zu finden. Werden keine Stornobedingungen angegeben, gelten die Stornobedingungen der ARB. Der Kunde muss seine Rücktrittserklärung schriftlich an “TakePlace” übermitteln. Die Rücktrittserklärung gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung durch “TakePlace” als verbindlich. Der Kunde haftet für alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Stornogebühren und alle sonstigen entstandenen Verpflichtungen. Bei No-Show beträgt die Stornogebühr 100% des Reisepreises.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Die Änderung und Stornierung von Leistungen oder Leistungen, die während der Reise nicht in Anspruch genommen werden, können nicht entschädigt werden.

7. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde in Anspruch nimmt

Nimmt der Kunde bzw. Teilnehmer der gebuchten Reise zusätzliche Leistungen bei einem Leistungsträger in Anspruch (z.B. Verzehr zusätzlicher Speisen und Getränke, absichtliche Verspätung eines Transfers, Buchung eines zusätzlichen Transfers, Buchung eines zusätzlichen Hotelzimmers, Verlängerung der Mietdauer sonstiger Unterkünfte), obwohl keine schriftliche Vereinbarung von TakePlace e.U. vorliegt, so haftet der Kunde für alle entstehenden Kosten und zusätzlich für eventuelle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen stehen. Diese Haftung besteht gegenüber TakePlace e.U., dem Leistungsträger und gegenüber den anderen Teilnehmern der Reise bzw. der Veranstaltung.

8. Anzeige von Mängeln

Bei fehlender oder mangelhafter Ausführung von Leistungen hat der Kunde einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TakePlace e.U. in Erfüllung der Gewährleistungsansprüche seiner Kunden die entsprechenden Gewährleistungsansprüche seiner zu TakePlace e.U. gehörenden Leistungsträger an die Kunden weiterleitet. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass TakePlace e.U. anstelle der Erfüllung seines Anspruchs auf Ersatz der Leistung oder Minderung eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert, soweit dies mit dem Charakter der zu erbringenden Leistung vereinbar ist. Der Auftraggeber hat TakePlace e.U. Mängel unverzüglich nach Auftreten des Mangels schriftlich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Anzeigepflicht nicht nach, ist das Erlöschen aller seiner Ansprüche vorgesehen.

9. Erklärung über eventuelle Ansprüche

Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag endet.

11. Haftung

Die Haftung von “TakePlace” ist ausgeschlossen bei Verspätungen oder nicht erbrachten Leistungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die TakePlace e.U. nicht zu vertreten hat. Dazu gehören z.B. höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Revolutionen, Ausbruch von Feindseligkeiten, Unruhen, zivile Demonstrationen, Handlungen von Regierungen und Behörden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verweigerung von Lizenzen oder Genehmigungen), Explosionen, Überschwemmungen, Feuer, Gewitter, Nebel oder schlechtes Wetter, Krankheit, Motorschaden, Plünderungen, Unterbrechungen oder Störungen der öffentlichen Versorgung (insbesondere Strom-, Gas-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung), Renovierungsarbeiten, Aussperrung oder Boykott, Embargos und vom Hotel veranlasste Blockaden.


Die Haftung für Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, im Übrigen beschränkt auf maximal den doppelten Reisepreis, höchstens jedoch auf 5.000 Euro. Die Haftung für Sach- und sonstige Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, im Übrigen beschränkt auf 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch auf eine Entschädigungssumme von 5.000 Euro. TakePlace e.U. übernimmt keine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden oder Verluste, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Inhalte der TakePlace e.U. Website entstehen könnten. Dies gilt insbesondere auch für Fehlfunktionen, fehlerhafte Komponenten, mangelnde Verfügbarkeit der Website sowie den Verlust von Programmen oder elektronischen Daten. Mit den Links auf www.takeplace.at verlassen Sie die Website von TakePlace e.U. Die verlinkten Seiten stehen nicht unter der Kontrolle von TakePlace e.U. und TakePlace e.U. ist daher nicht haftbar bzw. verantwortlich für den Inhalt und die Nutzung dieser Websites.

12. Teilnahme an sportlichen Aktivitäten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten auf eigene Gefahr erfolgt. Der Teilnehmer wird angewiesen, einen entsprechenden Versicherungsvertrag abzuschließen.

14. Hinweise zum Urheberrecht

Alle Inhalte der Website www.takeplace.at sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von TakePlace e.U. dürfen Sie den Inhalt dieser Website nicht verändern und nicht für kommerzielle Zwecke vervielfältigen, speichern oder der Öffentlichkeit zugänglich machen.

15. Allgemeine Bestimmungen

a.) Auf diese Bedingungen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
b.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmungen wirtschaftlich am ehesten entsprechen.

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird Wien vereinbart.